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   OLG Hamm, 05.12.1980 - 2 UF 205/80   

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https://dejure.org/1980,17009
OLG Hamm, 05.12.1980 - 2 UF 205/80 (https://dejure.org/1980,17009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1980 - 2 UF 205/80 (https://dejure.org/1980,17009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1980 - 2 UF 205/80 (https://dejure.org/1980,17009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1606
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Barunterhaltspflicht der verdienenden Mutter.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 487
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80

    Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1980 - 2 UF 205/80
    Eine zusätzliche Barunterhaltspflicht der Mutter kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1980, 994 = BGHF 2, 198) allenfalls insoweit in Betracht, als ihr Einkommen das des Vaters übersteigt; nach Ziffer 23. der Hammer Leitlinien muß das Einkommen sogar bedeutend höher sein als das des Vaters.
  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80

    Errechnung des Regelunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.1980 - 2 UF 205/80
    Darauf, ob die Mutter bzw. ihr jetziger Ehemann ein höheres Kindergeld dadurch erzielen könnte, daß das ersteheliche Kind R. ihres jetzigen Ehemannes als Zählkind für den Kläger zu 2) berücksichtigt wird - was nach Lage der Dinge zumindest zweifelhaft erscheint -, kann dahinstehen: Eine Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch des Kindes kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1981, 26 ff = BGHF 2, 284) nur insoweit in Betracht, als das Geld dem Kind tatsächlich zugute kommt.
  • OLG Köln, 30.11.1982 - 4 UF 214/82

    Zulassung von Tonbandaufnahmen in der mündlichen Verhandlung; Verstoß gegen das

    Auch eine Beteiligung an dem Barunterhalt aufgrund des Einkommens der Mutter scheidet aus, denn eine solche Beteiligungspflicht kommt neben der Betreuung der Kinder nur in Betracht, wenn das Einkommen der Mutter das des Vaters erheblich übersteigt (BGH FamRZ 1980, 994 = BGHF 2, 198; 1981, 543 = BGHF 2, 559; OLG Hamm FamRZ 1981, 487; OLG Stuttgart FamRZ 1981, 993).
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